Urnenbestattung

Bei der Urnenbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Bevor der Leichnam im Krematorium eingeäschert wird, kann eine Trauerfeier mit Sarg erfolgen. Oftmals wird aber die Trauerfeier mit der Urne gehalten, um die Beisetzung im direkten Anschluss vorzunehmen. 

Es gibt eine Vielzahl von Grabarten für die Urnenbestattung – vom frei gestatltbaren Wahlgrab bis zum pflegefreien anonymen Grab.

Folgende Grabarten stehen für eine Erdbestattung in Ratingen (jedoch nicht auf allen Friedhöfen) zur Verfügung:

Urnengräber

Urnen-Wahlgräber

Urnen-Wahlgräber sind Grabstätten, in denen je nach Friedhof zwei bis sechs Urnen beigesetzt werden können. Die Grablage kann ausgesucht werden. Grabgestaltung und Pflege ist den Angehörigen überlassen. Eine komplette Abdeckung des Grabes mit einer Platte ist erlaubt. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und kann verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist von 25 bzw. 30 Jahren, kann auf eine bereits belegte Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen.

 

Urnen-Reihengräber

Urnen-Reihengräber sind Grabstätten, in denen nur eine Urne beigesetzt werden kann. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Grabgestaltung und Pflege ist den Angehörigen überlassen. Eine komplette Abdeckung des Grabes mit einer Platte ist erlaubt. Das Nutzungsrecht wird für 25 bzw. 30 Jahre erworben und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf wird das Grab eingeebnet.

 

Urnen-Baumgräber

Urnen-Baumgräber sind pflegefreie Urnen-Reihengräber, in denen nur eine Urne beigesetzt werden kann. Auf einem gesonderten Rasenfeld mit vielen Bäumen werden die Gräber um einen Baum herum angelegt. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Grabpflege wird vom Friedhofsträger übernommen, somit ist keine Grabgestaltung und kein Grabschmuck möglich. Auf Wunsch kann eine kleine genormte Grabplatte, die bündig zum Rasen eingelassen wird, bei einem Steinmetz bestellt werden. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf wird das Grab eingeebnet.

 

Urnen-Rasenreihengräber

Urnen-Rasenreihengräber sind pflegefreie Grabstätten, in denen nur eine Urne beigesetzt werden kann. Die Gräber befinden sich unter einer Rasenfläche und erhalten eine genormte Grabplatte, die in den Rasen eingelassen wird. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Grabpflege wird vom Friedhofsträger übernommen, somit ist keine Grabgestaltung und kein Grabschmuck möglich. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf wird das Grab eingeebnet.

Anonyme Urnen-Reihengräber

Anonyme Urnen-Reihengräber sind pflegefreie Grabstätten, in denen nur eine Urne beigesetzt werden kann. Die Gräber befinden sich, ohne Kennzeichnung, unter einer Rasenfläche die vom Friedhofsträger gepflegt wird. Da die genaue Stelle des Grabes nicht bekannt sein soll, findet die Beisetzung ohne Angehörige statt. Die Blumenablage ist nur an einer dafür vorgesehenen Stelle möglich.

 

Teil-anonyme Gräber

Teil-anonyme Gräber sind anonyme Urnen-Reihengräber. Der Unterschied besteht nur darin, dass eine namentliche Kennzeichnung des Verstorbenen an einem zentralen Denkmal vorgenommen wird.

 

Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage

Die Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage ist ein 30 m² großes Grab-Beet für 15 Urnen. Diese 15 Urnenstellen können nur einzeln für jeweils eine Urne erworben werden. Die Urnen werden jeweils unter einer der 15 Grabplatten beigesetzt. Das Beet, auf dem die 15 Grabplatten um einen Zentralstein gruppiert werden, wird vom Friedhof bepflanzt und gepflegt. Es besteht die Möglichkeit, auf der Grabplatte Grabschmuck abzulegen. Eine weitere Platte mit Namen kann hinzugelegt werden.