Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in die Erde bestattet. Die Beisetzung erfolgt meistens im direkten Anschluss einer Trauerfeier, die von einem Pfarrer oder einem Trauerredner in der Kapelle des Friedhofs gehalten wird.

Bei der Wahl der passenden Grabart für eine Erdbestattung sind Überlegungen zur gewünschten Nutzungsdauer sowie zum anfallenden Pflegeaufwand erforderlich. Hierzu beraten wir Sie auf Wunsch ausführlich.

 

Folgende Grabarten stehen für eine Erdbestattung in Ratingen (jedoch nicht auf allen Friedhöfen) zur Verfügung:

Grabarten

Wahlgräber

Wahlgräber können ein- oder mehrstellig erworben werden. Die Grablage kann ausgesucht werden. Grabgestaltung und Pflege ist den Angehörigen überlassen. Pro Stelle kann ein Sarg und zusätzlich ein bis sechs Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und kann verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist von 25 bzw. 30 Jahren, kann auf eine bereits belegte Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen.

 

Reihengräber

Reihengräber sind einstellige Grabstätten. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Grabgestaltung und Pflege ist den Angehörigen überlassen. Es kann nur einmal eine Beisetzung erfolgen. Das Nutzungsrecht wird für 25 bzw. 30 Jahre erworben und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf wird das Grab eingeebnet.

Rasenreihengräber

Rasenreihengräber sind pflegefreie Grabstätten mit einer kleinen genormten, im Rasen eingelassenen Grabplatte. Die Grablage kann nicht ausgesucht werden. Die Grabpflege wird vom Friedhofsträger übernommen, somit ist keine Grabgestaltung und kein Grabschmuck möglich. Es kann nur einmal eine Beisetzung erfolgen. Das Nutzungsrecht wird für 25 bzw. 30 Jahre erworben und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf wird das Grab eingeebnet.

 

Anonyme Reihengräber

Anonyme Reihengräber sind pflegefreie Grabstätten ohne Kennzeichnung. Sie befinden sich unter einer Rasenfläche, die vom Friedhofsträger gepflegt wird. Da die genaue Stelle des Grabes nicht bekannt sein soll, findet die Beisetzung ohne Angehörige statt. Die Blumenablage ist nur auf einer dafür vorgesehenen Fläche erlaubt.